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   OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6071/95   

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https://dejure.org/1996,5662
OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6071/95 (https://dejure.org/1996,5662)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.1996 - 21 U 6071/95 (https://dejure.org/1996,5662)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 21 U 6071/95 (https://dejure.org/1996,5662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 537 564 Abs. 2; ZPO § 263
    Klageänderung bei Geltendmachung zusätzlicher Kündigungen - Vorenthaltung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 11 O 1138/95
  • OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6071/95

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 77/61

    Hinderung des Mieters am Gebrauch der Mietsache

    Auszug aus OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6071/95
    Da das eigene vertragswidrige Verhalten der Beklagten Ursache für das Bemühen der Klägerin um eine anderweitige sinnvolle Verwertung des Mietobjekts ist, kann in diesem Bemühen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben kein wichtiger Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Beklagten gesehen werden (vgl. BGHZ 38, 295/300).
  • OLG Köln, 10.11.1997 - 19 W 48/97

    Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung als Fehler einer Mietsache

    Solange die zuständige Behörde die (möglicherweise) unzulässige Nutzung des Mietobjekts duldete, kann sich die Beklagte auch nicht mit Erfolg darauf berufen, ihr sei der vertragsgemäße Gebrauch nicht ordnungsgemäß gewährt oder sogar entzogen worden (vgl. OLG München ZMR 1996, 496, 498 m.N.).
  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    Dass die vertragsgemäße Nutzung bis August 1992 nicht genehmigt war (vgl. Bl. 54, 104 1, 29 II), stellt keinen Mangel der Mietsache dar, da eine öffentlich-rechtliche Beschränkung solange unbeachtlich ist, wie die Behörden nicht gegen den Gebrauch der Mietsache einschreiten (vgl. OLG Köln, DWW 1993, 278, 279; OLG München, ZMR 1996, 496, 498; OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 1356).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99

    Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach

    Es ist jedoch auch anerkannt, daß der Mieter eine Minderung mit Erfolg nicht geltend machen kann, solange die zuständige Behörde eine unzulässige Nutzung des Mietobjekts duldet und er damit die Nutzungsmöglichkeit besitzt (OLG München ZMR 1996, 496, 498; OLG Köln -19. ZS - OLGR 1998, 93 = MDR 1998, 709; Senat Urteil vom 27.7.1998 - 12 U 20/98 -).
  • KG, 07.04.2008 - 8 U 202/07

    Wohnraummiete: Verfristung einer wegen Zahlungsverzuges ausgesprochenen

    Die Kündigung ist aber deswegen unbeachtlich, weil es sich insoweit um eine in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageänderung (vgl. hierzu OLG München, ZMR 1996, 496 ff.) handelt, die als neuer Klagegrund ausschließlich im Rahmen einer Anschlussberufung nach § 524 ZPO geltend gemacht werden kann, und zwar selbst dann, wenn die Verfolgung dieses Anspruchs eine Änderung des Sachantrags nicht erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2007 - V ZR 210/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 17).
  • OLG Celle, 12.04.2000 - 2 U 212/99

    Mietvertrag; Fristlose Kündigung ; Kündigungsrecht; Abmahnung; Unzumutbarkeit der

    a) Soweit der Kläger den Räumungsanspruch auch auf die in der Berufungserwiderung erklärte weitere fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges stützt, liegt allerdings, wie schon in der fristlosen Kündigung vom 14. Juni 1999, eine Klageänderung vor (vgl. OLG München ZMR 1996, 496; OLG Zweibrücken ZMR 1981, 112).
  • KG, 28.10.2002 - 8 U 213/01

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Büroräume einer

    Die Klageänderung wegen der zusätzlichen Geltendmachung von Kündigungen kann als sachdienlich angesehen werden, wenn ohne Beweisaufnahme darüber entschieden werden kann (OLG München, OLGR 1996, 186).
  • LG Bamberg, 21.11.2003 - 1 O 563/03

    Unterlassunganspruch gegen die Schließung eines Ladens in einem Einkaufszentrum

    Die behördliche Duldung der unzulässigen Nutzung schließt den Anspruch aus (OLG München ZMR 96, 496; Palandt a.a.O. § 536 RdNr. 19).
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